Gelungener Umgang mit ethischer Ambivalenz
Der Deutsche Ethikrat hat nach langer und offensichtlich kontroverser Debatte eine umfassende Stellungnahme zum Thema „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“ veröffentlicht. Dieser neue Text, den ich insgesamt als überaus lesenswert empfehlen kann, weicht erheblich von der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates aus dem Jahr 2007 ab und ist schon allein deshalb einer ausführlichen Diskussion wert. Ich werde mich hier im Blog in mehreren Beiträgen mit diesem Text beschäftigen. In diesem Beitrag geht es mir zunächst um den Charakter dieser Stellungnahme, der durchaus ein besonderer ist.
Mit dem Thema Organtransplantation beschäftige ich mich schon einigen Jahren, zunächst aus einem v.a. akademischen Interesse heraus, aber in den letzten Jahren – seitdem ich als Theologischer Referent am Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG) arbeite – auch mit einem großen Interesse an den ganz praktischen Fragen nach der Art und Weise wie über das Thema Organtransplantation informiert und aufgeklärt werden kann. Dabei ist es mir – insbesondere bei meinen Vorträgen zu diesem Thema – ein Anliegen, möglichst ergbnisoffen zu informieren. Das schließt für mich auch ein, kontroverse Themen in ihrer Ambivalenz (also Pro und Contra einer Entscheidung zur Organspende) zu thematisieren. Gerade in dieser Hinsicht finde ich die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates sehr gelungen und weiterführender als den m.E. sehr einseitigen Text des Nationalen Ethikrates aus dem Jahr 2007, der schon im Titel die klare Positionierung für die Bereitschaft zur Organspende formuliert („Die Zahl der Organspenden erhöhen“). Davon weicht der neue Text des Ethikrates deutlich ab.
Denn das Erste, was einem beim Blick in das Inhaltsverzeichnis auffällt, ist, dass diese Stellungnahme in ihrer Form von den meisten bisherigen Stellungnahmen sowohl des Nationalen als auch des Deutschen Ethikrates in einem Punkt abweicht. Bisher war es üblich, dass die Mehrheitsmeinung der Mitglieder des Ethikrates im Haupttext der Stellungnahme entfaltet wurde und abweichende Meinungen in Sondervoten am Schluss des Textes formuliert wurden. Davon wich bisher nur die Stellungnahme zur PID (März 2011) ab. Ähnlich wie in der PID-Stellungnahme, ist nun auch die neue Stellungnahme zur Organtransplantation in ihrem vierten Abschnitt durchgängig davon geprägt, dass zwei gegensätzliche Positionen dargestellt werden, die auch in eine kontroverse Diskussion miteinander eintreten. Gekennzeichnet werden sie als Position A (die Mehrheitsmeinung) und Position B (die Minderheitenmeinung). Welches Ethikratsmitglied welche Position vertritt wird dann am Ende der Zusammenfassung des Textes (auf S. 172) veröffentlicht. Ein Blick in diese Liste macht deutlich, dass auch auf Seiten der Minderheit ein paar gewichtige Vertreter das Wort erhoben haben (u.a. die Vorsitzende des Ethikrates und einer der stellvertretenden Vorsitzenden). Es werden in der Stellungnahme aber nicht nur die gegensätzlichen Positionen dargestellt, sondern auch die bei allen Differenzen gemeinsamen Grundlagen und Forderungen herausgearbeitet.
Manch einen stört so viel Offenheit im Umgang mit den ethischen Ambivalenzen. Bei Twitter las ich z.B. den Einwand, dass diese Stellungnahme nicht praxistauglich sei. Und die Befürchtung, dass ein offener Umgang mit ethischen Kontroversen, die Menschen mehr verunsichere und darum problematisch sei, ist mir auch schon vor der neuen Stellungnahme des Ethikrates begegnet. Ich halte allerdings das Gegenteil für richtig: Die meisten Menschen, die ich bei Vorträgen treffe, bedanken sich dafür, dass die ethischen Ambivalenzen und die kontroversen Punkte offen angesprochen werden – und zwar völlig unabhängig davon, ob sie sich selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden.
Wer behauptet, dass man die Menschen nicht mit kontroversen ethischen Fragen verunsichern solle, weil sich dann noch weniger für eine Organspende entscheiden, hat offensichtlich entweder kein allzu großes Vertrauen in die Argumente für die Bereitschaft zur Organspende, oder aber er hat kein Vertrauen in die Entscheidungskompetenz der Menschen, die sich mit den Argumenten auseinandersetzen sollen. Ich denke hingegen – und das deckt sich mit meinem (zugegebener Maßen bloß subjektiven) Erleben in inzwischen doch sehr vielen Diskussionen – dass die Entscheidung zur Organspende in die eine oder andere Richtung auf jeden Fall solider und besser begründet ist, wenn vorher eine Auseinandersetzung mit den Argumenten für und gegen eine Bereitschaft zur Organspende stattgefunden hat. Einseitige Werbekampagnen pro Organspende werden dies sicher nicht leisten (zu dieser Position siehe den Kommentar von Dörries/Coors im Deutschen Ärzteblatt 2013). Völlig zu Recht verlangt auch das Transplantationsgesetz eine ergebnisoffene Information aller Bürgerinnen und Bürger. Das aber bedeutet, dass auch über kontroverse ethische Fragen informiert werden muss. Das wiederum setzt voraus, dass diese Fragen auch ethisch diskutiert werden. Jeder, der sich also fragt, was denn beim Thema Organspende überhaupt ethisch kontrovers sei, kann nun auf die neue Stellungnahme des Deutschen Ethikrates verwiesen werden.
Denn dort werden die strittigen Punkte in zwei gegensätzlichen Positionierungen angesprochen. Die Differenz betrifft im Wesentlichen die Frage des Todesverständnisses (und damit die Hirntoddefinition) und die Frage, ob die „dead-donor-rule“ – also die Regel, dass Organe nur von toten Spendern entnommen werden dürfen – aufgegeben werden sollte oder nicht. Zu diesen Differenzen mehr im nächsten Blogbeitrag.