Was ist Meinungsfreiheit?

„Meinungsfreiheit“ scheint sich aktuell zu einem politischen Kampfbegriff der rechtspopulistischen Szene zu entwickeln. Ein aktuelles Beispiel: Die Schüler einer Schule sorgen dafür, dass der Vertrag mit einer Bäckerei gekündigt wird, weil der Bäckermeister sich auf Facebook offen rassistisch und fremdenfeindlich geäußert hat. Die Reaktion des Bäckers laut NGZ-Online: „Für diese Reaktion der Schüler habe ich kein Verständnis. Wir haben schließlich doch Meinungsfreiheit.“ Das ist die eine Variante, die man auch als die „Das wird man doch noch sagen dürfen …“-Variante bezeichnen könnte. Die andere Variante ist das Herbeireden einer angeblichen „Pogromstimmung“, weil bestimmte Meinungen und Positionierungen rechter Gesinnung zu erheblichen zivilgesellschaftlichen Protesten führen. Was dann zu der absurden Parallelisierung mit den Opfern des Nationalsozialismus führt (siehe z.B. hier): „Man darf ja gar nicht mehr seine Meinung sagen, wie damals unter den Nazis.“ Das ist dann in etwas der Duktus der Argumentation. Also wieder: Angeblich gibt es keine Meinungsfreiheit mehr.

Nun, wer auch immer so argumentiert, zeigt schlicht, dass er nicht verstanden hat, was Meinungsfreiheit ist und welchen Sinn es hat von Meinungsfreiheit zu reden. Man kann m.E. die Funktionsweise des hohen Gutes der Meinungsfreiheit gut in einen Satz fassen: „Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, seine Meinung öffentlich äußern zu können, und für diese Meinung Verantwortung zu übernehmen.“ Der zweite Teil dieser hier vorgeschlagenen Definition wird allerdings gerne übersehen.

Darum folgen hier für alle die meinen, es gäbe in Deutschland keine Meinungsfreiheit, ein paar ethisch-politische (nicht in erster Linie rechtlich zu verstehende) Überlegungen dazu, was Meinungsfreiheit eigentlich bedeutet:

1. Nicht nur meine Meinung ist frei, sondern auch die Meinung der anderen

Wer seine Meinung öffentlich äußert, muss natürlich damit rechnen, dass es auch andere Meinungen gibt, und dass Menschen darum mit Widerspruch auf die eigene Meinung reagieren. Das ergibt sich schon schlicht daraus, dass Meinungsfreiheit für alle gilt – also nicht nur für die eigene Meinung. Die Behauptung die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, weil eine Mehrheit anderer Meinung ist als man selbst, verkennt, dass Meinungsfreiheit keinen Anspruch auf eine gleichmäßige Verteilung unterschiedlicher Meinungen bedeutet und auch nicht das Recht, dass man seine Meinung widerspruchsfrei äußeren dürfe.

Dass die Freiheit, seine Meinung zu äußern, in Deutschland nicht eingeschränkt ist, sieht man schon daran, dass PEGIDA, AfD & Co. ihre Meinung permanent öffentlich äußern, ohne dass sie dafür verhaftet, gefoltert oder getötet werden. Ich empfehlen denjenigen, die meine, es gäbe in Deutschland keine Meinungsfreiheit mehr  – weil ihre Meinung nun mal (Gott sei Dank!) nicht die Mehrheitsmeinung ist – mal probehalber ihren Protest in Weißrussland, Saudi Arabien oder Nordkorea laut zu äußern. Ich habe da eine ziemlich klare Vermutung, wie das ausgehen würde …

2. Zum Vertreten der eigenen Meinung gehört auch das Aushalten von Kritik

Wer seine Meinung im öffentlichen Raum vertritt, muss Kritik – und das heißt auch scharfe Kritik – aushalten. Denn die freie Meinung des anderen kann auch sein, dass die vertretene Meinung Unfug oder gar gefährlich ist. Solche Kritik muss man aushalten, so lange sie nicht eigene Grundrechte verletzt. Eine Kritik, die verlangen würde, dass jemand seine Meinung nicht mehr äußern dürfte, ginge zu weit und würde die Meinungsfreiheit in der Tat massiv einschränken. Aber es ist jedem freigestellt, auf eine geäußerte Meinung so zu reagieren, wie er oder sie es für richtig hält, so lange dadurch nicht Grundrechte verletzt werden.

Wenn also der oben benannte Bäckermeister seine abfällige Meinung über Flüchtlinge äußert, ist es jedem freigestellt, in Folge dessen, bei diesem Bäckermeister keine Brötchen mehr zu kaufen und klar zu sagen, was er oder sie über dieses Verhalten denkt. In diesem Sinne gilt, dass dieser Bäcker auch die Verantwortung für die von ihm geäußerte Meinung übernehmen muss. Und wenn man aus Überzeugung eine Meinung vertritt, die von einer Mehrheit nicht geteilt wird, dann muss man auch damit leben, dass es gehörigen Gegenwind gibt, wenn man seine Meinung offensiv vertritt. Darum entspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit die Haltung der Toleranz: die Fähigkeit auszuhalten, dass andere eine andere Meinung vertreten als ich und mir widersprechen. Wer allein aufgrund der Erfahrung von starken Widerspruch gegen die eigene Meinung schon meint von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit reden zu müssen, zeigt offensichtlich einen Mangel an solcher Toleranz.

3. Grenzen der Meinungsfreiheit: Die Rechte der Anderen und die Ordnung der Gesellschaft

Eine wirkliche Einschränkung der Meinungsfreiheit läge im oben genannten Beispielfall erst vor, wenn dem Bäckermeister z.B. aufgrund seiner Äußerungen seine Tätigkeit als Bäcker verboten oder wenn von offizieller Seite Einfluss auf das Kaufverhalten der Bürger genommen würde. Damit ist der dritte und letzte Punkt angesprochen: Meinungsfreiheit hat eine Grenze, nämlich die Einschränkung der Rechte anderer. Dieser werden in aller Regel noch nicht durch das alleinige Äußern einer z.B. diskriminierenden Meinung eingeschränkt. Darum ist es in Deutschland auch nicht verboten, eine rassistische oder diskriminierende Meinung zu äußern. Und darum können die ganzen Rechtspopulisten ja ohne weiteres ihren diskriminierenden und rassistischen Dreck (das ist z.B. meine Meinung dazu) Tag für Tag über das Internet und auf Kundgebungen verbreiten. Was – wie gesagt – nicht heißt, dass nicht eine Mehrheit dann sehr deutlich ihre Gegenmeinung äußern darf.

Die Grenze der Meinungsfreiheit ist erst überschritten, wenn ich aufgrund meiner Meinung anderen Rechte verweigere. Wenn also besagter Bäcker, sich weigern Würde Menschen mit Migrationshintergrund zu bedienen wie jeden anderen Menschen auch, würde er sie diskriminieren und damit seinerseits deren Rechte verletzen. Seine abfällige Meinung über diese Menschen äußern, kann man ihm nicht verbieten – aber er muss damit leben, dass andere daraus Konsequenzen ziehen, und nicht mehr bei ihm einkaufen.

Eine weitere Grenze ist die sogenannte „Volksverhetzung“: Diese ist sehr viel schwerer zu fassen und versucht dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass ein massives Propagieren z.B. diskriminierender Meinungen, darauf zielen kann, Menschen gegeneinander aufzuhetzen. Meinungen sind nun einmal auch soziale Phänomene: Man kann mit Meinungen auch Stimmung machen, und wenn eine Meinung, die darauf abzielt Unfrieden zu stiften, massiv propagiert wird, kann die Grenze zur Volksverhetzung überschritten sein. Das gilt z.B. bei Meinungen, die öffentlich zum politischen Umsturz aufrufen oder die darauf zielen bestimmte Menschengruppen aus der Gesellschaft auszugrenzen. Damit werden nicht nur die Rechte anderer beschnitten, sondern die Grundordnung der Gesellschaft (und damit die Möglichkeit der Meinungsfreiheit selber) wird in Frage gestellt. Diese Art von Meinungsmache erlebt man z.Z. allerdings v.a. von den Rechtspopulisten selber. Ein Aufruf zum Regierungsumsturz oder zur Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen, Drohungen a la „Wir stellen Euch dann als erste an die Wand“ sind keine Meinungen mehr, die zu tolerieren ist, sondern sie können und sollten rechtliche Konsequenzen haben. Das hat dann nichts mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun, sondern es geht gerade darum, diese zu verteidigen.


Hinweis: Die Kommentarfunktion ist offen, aber ich moderiere die Kommentare und werde nur solche freigeben, die nicht verletzend oder diskriminierend sind. Spam-Kommentare werden ebenfalls nicht freigegeben. Da ich berufstätig bin kann es ggf. etwas dauern, bis die Kommentare freigeschaltet werden.

 

Was ist Meinungsfreiheit?
Nach oben scrollen