Ethik in Medizin und Pflege

Ein seltsames Urteil zur Suizidhilfe

Gerade läuft es über die Nachrichtenticker: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. März 2017 ein Urteil zur Suizidhilfe gefällt. Wie genau dieses Urteil einzuordnen und zu bewerten ist, wird man erst sagen können, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Vorerst gibt es nur eine Pressemitteilung des BVerwG dazu und diese lässt mich ehrlich gesagt doch etwas ob des Sinnes dieses Urteils rätseln. „Ein seltsames Urteil zur Suizidhilfe“ weiterlesen

Demenz: Der Bundestag hat beschlossen … Was eigentlich?!

Angesicht der hohen Wellen, die der Beschluss des Bundestages bezüglich der Forschung an Menschen mit Demenz in manchen Zeitungen, Internetforen und Leserbriefen schlägt, scheint es mir notwendig ein paar Dinge klar zu stellen. Man könnte den Eindruck gewinnen mit der Verabschiedung der Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch den Deutschen Bundestag am 11.11.2016 sei ein Dammbruch erfolgt: Die Pharmaindustrie dürfe jetzt hemmungslos an Menschen mit Demenz forschen. Das ist schlicht falsch und irreführend! Das muss man angesichts der Erregtheit in aller Deutlichkeit sagen. „Demenz: Der Bundestag hat beschlossen … Was eigentlich?!“ weiterlesen

Noch einmal: Forschung an Menschen mit Demenz?

Worum geht es?

Vor kurzem habe ich bereits schon einmal etwas zu diesem Thema gebloggt: Anlass war damals eine aktuelle Stellungnahme der christlichen Kirchen zur Diskussion über eine geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG), in deren Rahmen auch die Möglichkeit der Einbeziehung von nichteinwilligungsfähigen Personen in die gruppennützige Forschung ermöglicht werden sollte, wenn diese in Form einer Vorausverfügung zugestimmt haben. Die sich daran anschließenden Diskussionen haben dazu geführt, dass die Gesetzesnovellierung zunächst zurückgestellt wurde. Aktuell liegen drei Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Im Kern geht es dabei um Artikel 2, § 40b des Arzneimittelgesetzes (AMG), in dem die Regeln für die Einbeziehung von Nichteinwilligungsfähigen Personen in die Arzneimittelforschung geregelt ist. „Noch einmal: Forschung an Menschen mit Demenz?“ weiterlesen

Nicht überraschend: Das neue BGH-Urteil zu Patientenverfügungen

Bereits am 6. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das sich erneut mit dem Thema der Patientenverfügung befasste. Mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ging diese Meldung gestern an die Presse. Der grundlegende Tenor spiegelt sich in der Überschrift bei Tagesschau-Online wieder: „Patientenverfügungen müssen konkret sein.“ Nun, das ist wenig überraschend und konnte eigentlich in jedem halbwegs vernünftigen Ratgeber zum Thema, der nach der Gesetzesnovelle 2009 erschienen ist, bereits nachgelesen werden. Und ich möchte hinzufügen, es ist nicht nur nichts neues, sondern es ist auch gut so, dass dies so geregelt ist – auch wenn es das Abfassen von Patientenverfügungen zu einer Herausforderung macht. „Nicht überraschend: Das neue BGH-Urteil zu Patientenverfügungen“ weiterlesen

Forschung an Menschen mit Demenz?

Um die Frage der nicht-eigennützigen Forschung an Menschen mit Demenz ist jüngst eine Kontroverse entbrannt und zwar v.a. zwischen der Bundesregierung und den beiden großen christlichen Kirchen. Im Zuge der Novellierung des Arzneimittelgesetzes sollte nämlich eine rechtliche Regelung eingeführt werden, die erlaubt an dementiell erkrankten Patienten, die selber nicht mehr einwilligungsfähig sind, Medikamente in Forschungsprojekten zu erproben. Nach Protesten der beiden großen christlichen Kirchen wurde die Gesetzesänderung vorerst auf Eis gelegt. „Forschung an Menschen mit Demenz?“ weiterlesen

Das neue Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Gut einen Monat ist es nun her, dass der Deutsche Bundestag am 6.11.2015 die schon lange währende Debatte über die Hilfe zur Selbsttötung mit einer recht deutlichen Mehrheit beendete: In dritter Lesung wurde das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ von Brand, Griese u.a. (Drucksache 18/5373) mit einer Mehrheit von 360 Stimmen angenommen. 233 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, 9 enthielten sich der Stimme. Überraschend war, dass schon die Abstimmung nach der 2. Lesung, in der noch vier Gesetzentwürfe und der Antrage, auf jeglicher Änderung der Rechtslage zu verzichten, zur Wahl standen, eine eindeutige Mehrheit für diesen Entwurf gebracht hatte (309 Stimmen für den Brand/Griese-Entwurf). „Das neue Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ weiterlesen

Darf man eine lebensrettende Operation bereuen?

Zur Diskussion über das Interview mit Monica Lierhaus

Monica Lierhaus hat vor kurzem in einem Interview geäußert, dass Sie – würde sie nochmal vor die Entscheidung gestellt, ob sie die Operation am Gehirn durchführen lassen wolle – dies heute ablehnen würde: „Ich glaube, ich würde es nicht mehr machen“, sagt sie in dem Interview. Und auf den Einwand ihrer Mutter hin, dass sie sonst heute tot wäre: „Egal. Dann wäre mir vieles erspart geblieben.“ Das sind harte Worte, denn in ihnen drückt sich sehr knapp und prägnant aus, wie sehr Frau Lierhaus unter ihrer Erkrankung gelitten hat und z.T. auch heute noch leidet. Wer den Tod dem Leben vorzieht, muss einiges durchlitten haben.

Dennoch waren die Heftigkeit der Reaktionen und die Kontroverse, die diese Worte ausgelöst haben, erstaunlich. Die Einwände, die in der Diskussion formuliert werden, sind in ethischer Hinsicht durchaus interessant, im Ergebnis m.E. aber irreführend. Die Kritik wurde v.a. von der Bloggerin Christiane Link in einem ZEIT-Blog zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit formuliert: In aller Kürze wirft sie Monica Lierhaus vor, mit ihrer Äußerung eine Haltung salonfähig zu machen, gegen die die Inklusionsbewegung seit vielen Jahren ankämpfe. Denn, so das m.E. zentrale Argument von Frau Link:

„Monica Lierhaus stellt damit nicht nur den Wert ihres eigenen Lebens, sondern auch den anderer behinderter Menschen mit ähnlichen Erfahrungen infrage.“

Das wiege aufgrund ihrer Prominenz und des besonderen öffentlichen Charakters ihrer Äußerung besonders schwer. Und so kann Frau Link die Äußerung von Monica Lierhaus dann reibungslos neben die Aussage von Menschen stellen, die über Menschen mit einer Behinderung urteilen: „Ich in deiner Situation wollte so nicht leben„. Ganz ähnlich argumentiert die Bloggerin Julia Probst in einem Interview:

„Lierhaus zeichnet hier das Bild, dass Menschen mit Behinderungen alle am liebsten tot als behindert wären und wertet somit das Leben von Menschen mit Behinderungen ab.“

Im Kern geht es dabei um die Frage, wer das Recht hat solche Urteile über die Lebensqualität eines Menschen zu fällen. Frau Lierhaus hat dieses Urteil als ein rein subjektives Urteil über ihr eigenes Lebens gefällt („Ich glaube, ich würde es nicht mehr machen“). Frau Link und Frau Probst lesen es aber als ein implizites Urteil über das Leben aller Menschen mit solch einer Behinderung und können darum folgern, dass es auch ein Urteil über die Lebensqualität anderer erlaube. Damit sind hier drei unterschiedliche Perspektiven im Gespräch:

  1. Die subjektive Perspektive von Frau Lierhaus (Ich-Perspektive).
  2. Eine objektive oder zumindest intersubjektive Perspektive (Man- bzw. Wir-Perspektive).
  3. Die Perspektive der Fremdzuschreibung (Du-Perspektive).

Die entscheidende Frage ist, ob man von der Ich-Perspektive auf die Man- bzw. Wir-Perspektive schließen darf, wie Christiane Link es in ihrer Kritik ja macht. Monica Lierhaus hat in einem zweiten Interview in Reaktion auf die Ausführungen von Frau Link nochmals sehr deutlich ihr Recht eingefordert, ihr Leben subjektiv so bewerten zu dürfen:

„Es geht um mein Leben, über das ich spreche – und niemand außer mir kann nachempfinden, was ich in den vergangenen sechs Jahren durchgemacht habe.“

Damit hat Monica Lierhaus m.E. das entscheidende Argument benannt, warum man aus der Ich-Perspektive einer Bewertung nicht einfach auf eine Man- oder Wir-Perspektive schließen darf, wie es Frau Link macht. Dabei wird nämlich schlicht übersehen, dass niemand dasselbe Leben lebt oder gelebt hat wie Monica Lierhaus. Andere Menschen mit einer vielleicht ähnlich oder sogar einer identischen Behinderung haben dennoch ein anderes Leben gelebt als Frau Lierhaus, und können darum zu einer anderen subjektiven Bewertung ihres Lebens mit der Behinderung kommen. Darum halte ich die Reaktion von Frau Link für überzogen und nicht sachgerecht.

Eine wirklich angemessene Reaktion zeigt m.E. in dem Interview die Mutter von Monica Lierhaus, indem sie nämlich ihre Dankbarkeit dafür deutlich macht, dass ihre Tochter lebt. Damit setzt sie ihre eigene subjektive Wertung des Ganzen gegen die Bewertung ihrer Tochter, ohne ihr zu sagen, dass ihre Bewertung falsch wäre. Ich halte es auch für angemessen, in Reaktion auf die Äußerung von Frau Lierhaus, deutlich zu machen, dass es andere Menschen gibt, die ihre Lebenssituation anders bewerten. Monica Lierhaus hingegen vorzuwerfen, sie würde, indem sie ihre eigene Lebensqualität nach der Operation in Summe negativ bewertet, auch die Lebensqualität aller Menschen mit einer ähnlichen Behinderung abwerten, ist m.E. schlicht eine Überreaktion. Sie hat ja an keiner Stelle gesagt, dass solch ein Leben grundsätzlich nicht lebenswert sei, sondern redet ausschließlich von ihrem eigenen Leben.

Monica Lierhaus nimmt damit für sich nichts weiter in Anspruch als das jedem von uns verfassungsmäßig zustehende Recht, festzustellen, dass Sie auf eine bestimmte lebenserhaltende Therapie verzichten würde – jetzt wo sie Risiken und Nebenwirkungen dieser Therapie durchlebt hat und daher besser kennt als die meisten. Würde man hingegen die Argumentation von Frau Link wirklich ernst nehmen, dann dürfte auch niemand mehr eine lebenserhaltende Therapie ablehnen, weil er z.B. befürchtet in Folge dieser Therapie schwer pflegebedürftig zu werden. Das wäre – der Logik von Frau Link folgend – nämlich implizit immer auch eine allgemeine Aussage über die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und würde diese darum diskriminieren. Aber diese Schlussfolgerung stimmt eben nicht! Und das gilt ganz unabhängig davon, ob sie sich öffentlich als prominenten Person oder als Privatperson zu Wort meldet.

Nichts desto trotz – und darum ist die Debatte ethisch überhaupt interessant – gibt es in der Medizin- und Bioethik zahlreiche Diskussionen, in denen ein ähnliches Argument, wie das von Frau Link, dennoch mit einem begrenzten Recht angeführt wird. Die Sorge, dass negative Lebenswertzuschreibungen eine Dynamik entwickeln können, ist nicht völlig unbegründet. Das Argument begegnet ähnlich (aber nicht identisch) z.B. im Kontext der Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch, um die Präimplantationsdiagnostik (PID) oder auch über den Assistierten Suizid. Der entscheidende Unterschied ist dabei aber, dass der Ausgangspunkt in diesen Diskussionen immer schon Fremdzuschreibungen von Lebensqualität sind (Du-Perspektive).

Beim Schwangerschaftsabbruch oder der PID geht es um die Frage, ob wir einem ungeborenen Kind bzw. einer In-vitro befruchteten Eizelle eine bestimmte zu erwartende Lebensqualität absprechen dürfen, aufgrund unserer Vorstellungen davon, was es bedeuten würde mit einer Behinderung zu leben. Und auch bei der Diskussion um den assistierten Suizid steht die Frage im Raum, ob das Einwilligen in den Wunsch nach Hilfe bei der Selbsttötung bedeutet, in ein Lebenswerturteil über ein fremdes Leben einzustimmen. Von solch einer Fremdzuschreibung von Lebensqualität ist es aber nur ein sehr kleiner Schritt hin zur Beurteilung von Lebensqualität in der Wir- oder Man-Perspektive. Darum würde ich dem Argument in diesen Kontexten durchaus ein Gewicht zuerkennen, auch wenn es noch nicht unbedingt die ganze Diskussion entscheiden muss.

Sein Gewicht gewinnt dieses Argument hier aber gerade dadurch, dass es einen breiten (auch verfassungsrechtlich verankerten) Konsens darüber gibt, dass die Bewertung der Qualität eines Lebens nur von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden darf (Ich-Perspektive). Das heißt die Du- und die Wir- bzw. Man-Perspektive auf die Qualität eines Lebens ist immer problematisch, weil sie die Ich-Perspektive übergeht und damit zu Fremdbestimmung führt. Damit wird aber deutlich wie absurd es ist, jemandemn vorzuwerfen, dass er in einer ganz subjektiven Bewertung für sich das Urteil fällt: „Ich würde es nicht noch mal machen, denn das war es nicht wert.“ Wer, wenn nicht Monica Lierhaus hätte das Recht, dieses Urteil zu fällen?! Wenn wir das nicht mehr zuließen, dann müssten wir in letzter Konsequenz auch jeden Menschen bis zur letzten Möglichkeit lebenserhaltend behandeln – egal ob er oder sie es will oder nicht. Dass das aber keine sinnvolle Option ist, sollte nach den zahlreichen Diskussionen über das Zulassen des Sterbens in den letzten Jahrzehnten deutlich sein.

Nachtrag zu den Suizidhilfe-Zahlen aus Oregon (USA)

Der von mir sehr geschätzte Kollege Ralf Jox (München) – einer der Veranstalter der Berliner Tagung zum assistierten Suizid, über die ich im letzten Blogbeitrag berichtet habe – hat mich völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Nebeneinander der Grafik von Borasio und der Grafik mit den Zahlen aus Oregon in meinem letzten Beitrag zumindest latent irreführend ist. Denn in der ersten Grafik werden relative Zahlen (ärztlich assistierte Suizide pro 1.000 Einwohner) der verschiedenen Länder miteinander verglichen, die Oregon-Grafik hingegen, die ich verwendet habe, beruht auf der absoluten Anzahl von ärztlich assistieren Suiziden in Oregon. Der korrekte Vergleich wären natürlich eine Grafik mit den relativen Zahlen aus Oregon.

„Nachtrag zu den Suizidhilfe-Zahlen aus Oregon (USA)“ weiterlesen

„Assistierter Suizid: Der Stand der Wissenschaft“

Nachlese zur Berliner Tagung über Suizidhilfe

Am 15.6.2015 fand in der Berliner Akademie der Wissenschaften eine hochkarätig besetzte Tagung zur aktuellen Diskussion über die Hilfe zur Selbsttötung statt. Veranstaltet wurde sie von den Verfassern des sog. Münchener Gesetzentwurfes Gian Domenico Borasio, Ralf J. Jox, Jochen Taupitz und Urban Wiesing. Die Tagungsveranstalter haben also in der aktuellen Diskussion deutlich Position bezogen, indem sie die Adaption des Regelungsmodells für den ärztlich assistierten Suizid aus dem US-Bundesstaat Oregon propagieren. Man durfte also durchaus gespannt sein, wie offen die Diskussion auf der Tagung auch für andere Positionen war.

Ich werde im Folgenden nicht die gesamte Tagung dokumentieren, sondern möchte auf einige Aspekte und Diskussionen eingehen, die mir im Nachgang zu der Tagung wichtig erscheinen. Die gesamte Tagung kann nach wie vor auf der Seite http://www.suizidhilfe-tagung.de angesehen werden.

„„Assistierter Suizid: Der Stand der Wissenschaft““ weiterlesen
Nach oben scrollen